Wildfolge
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Wildfolge — ist die Verfolgung von krankgeschossenem oder schwerkrankem Wild, das in ein fremdes Jagdrevier wechselt. Wildfolge ist zulässig, wenn mit dem Jagdausübungsberechtigten des angrenzenden Jagdreviers eine schriftliche Vereinbarung über die… … Deutsch Wikipedia
Wildfolge — Wildfolge, so v.w. Jagdfolge, vgl. Folge 6) … Pierer's Universal-Lexikon
Wildfolge — Wildfolge, Jagdfolge, das Recht, angeschossenes Wild über die eigene Jagdbezirksgrenze hinaus zu verfolgen; eine schriftliche Vereinbarung ist notwendig. * * * Wịld|fol|ge, die (früher): Verfolgung gehetzten od. angeschossenen Wildes auf… … Universal-Lexikon
Hohe Mark (Taunus) — Die Hohe Mark war eine mittelalterliche Markgenossenschaft zur Waldnutzung im Taunus, die bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts bestand. Die Hohe Mark erstreckte sich vom Taunuskamm bis zur Saalburg und in die Ebene der Niddaau. Inhaltsverzeichnis… … Deutsch Wikipedia
Hohemark — Die Hohe Mark war eine mittelalterliche Markgenossenschaft zur Waldnutzung im Taunus, die bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts bestand. Die Hohe Mark erstreckte sich vom Taunuskamm bis zur Saalburg und in die Ebene der Niddaau. Inhaltsverzeichnis… … Deutsch Wikipedia
Nachsuche — Als Nachsuche wird im Waidwerk das Verfolgen, Auffinden und zur Strecke bringen (Erlegen) von krankem (Jägersprache für verletztes) Wild bezeichnet. Ziel der Nachsuche ist es, sowohl verletztes Wild vor langem Leiden zu bewahren und zügig zur… … Deutsch Wikipedia
Folge — Folge, 1) (Log.), Bestimmung der Gültigkeit eines Gedankens, Urtheils od. Satzes durch einen vorhergehenden (Grund). In der Form eines Satzes aufgestellt, heißt er Folgesatz, im Gegensatz zu Grundsatz, welcher den Grund enthält. Die Art der… … Pierer's Universal-Lexikon
Jagdfolge — (Nacheile, Wildfolge, Sequela venatoria), die Befugniß des Jagdberechtigten, das auf seinem Revier angeschossene Wild in den fremden Jagdbezirk hinüber zu verfolgen u. dort zu ergreifen. Die J., welche sich als ein altes Herkommen schon im… … Pierer's Universal-Lexikon
Jagdfolge — (Wildfolge), das Recht, angeschossenes oder angehetztes Wild auch auf fremdem Revier zu verfolgen, ist durch Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden beseitigt. Im Bereich der Gültigkeit des Landrechts war die J. durch die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Jagdfolge — Jagd|fol|ge, die (früher): Wildfolge … Universal-Lexikon