Wechselkonto
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Besitzwechsel — Rimessen. 1. Begriff: Gezogener Wechsel, der im Besitz des Gläubigers (z.B. Lieferanten) ist. 2. Buchung: Der Gläubiger bucht bei Erhalt des Wechsels: Wechselkonto an Kundenkonto. Bei Einlösung: Kassakonto an Wechselkonto. Wird ein B. einer Bank… … Lexikon der Economics
Buchhaltung — (Buchführung, Rechnungsführung), die geordnete Auszeichnung von Ereignissen, die sich auf die Bewirtschaftung eines Vermögens beziehen. Sie dient entweder bloß zur Darstellung aller auf das Rechnungswesen sich beziehenden Vorkommnisse und zur… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Cambĭo [1] — Cambĭo (ital.), Tausch, Geldwechsel; Lettera die., Wechselbrief; C. proprio, Solawechsel; Cambiokonto, Wechselrechnung, Wechselkonto; Cambist (ital. cambista), veraltet, soviel wie Wechsler, Bankier … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Obligo — 1. Kaufmännischer Sprachgebrauch: Verpflichtung, Verbindlichkeit (z.B. ⇡ Wechselobligo). 2. Gewähr, z.B. in der ⇡ Freizeichnungsklausel „ohne Obligo“. 3. Das für jeden Diskontkunden zur Überwachung seiner Wechselverpflichtungen seitens des… … Lexikon der Economics
Obligo — Ob|li|go [auch ɔb...] das; s, s <aus gleichbed. it. ob(b)ligo; vgl. ↑obligat>: 1. Verbindlichkeit, Verpflichtung (Wirtsch.); ohne Obligo: ohne Gewähr; Abk.: o. O. 2. Wechselkonto im ↑Obligobuch … Das große Fremdwörterbuch