Wartegeld

Wartegeld

Wartegeld, derjenige Teil des Gehalts, der einem in den vorläufigen Ruhestand versetzten, zur Disposition (s. d.) gestellten Beamten oder Offizier bis zu seiner Wiederverwendung im Staatsdienst zu gewähren ist. Das W. ist zumeist höher bemessen als die Pension. Für Beamte des Deutschen Reiches beträgt es z. B. bei Gehalten bis zu 450 Mk. ebensoviel wie der Gehalt, bei höhern Gehalten drei Viertel des Gehalts, jedoch nicht weniger als 450 Mk.; doch soll der Jahresbetrag die Summe von 9000 Mk. nicht übersteigen. – In einem andern Sinne wird W. gleichbedeutend mit Liegegeld (s. d., auch Frachtgeschäft und Fautfracht) gebraucht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Wartegeld — Wartegeld, 1) Geld, welches derjenige bekommt, welcher ein bestimmtes Recht auf einen schon jetzt fälligen Geldbezug hat, aus äußeren Gründen dieses Geld aber noch nicht erhalten kann, z, B. eingeführt bei Postsendungen, welche nachgewiesener… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wartegeld — Wartegeld, der Teil des Gehalts, welcher einem einstweilen in den Ruhestand versetzten Beamten bis zu seiner Wiederanstellung gewährt wird …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Wartegeld — Wạr|te|geld 〈n. 12; früher〉 Bezüge eines Beamten im Wartestand * * * Wạr|te|geld, das (früher): Geld, das einem in den Wartestand versetzten Beamten od. Offizier vom Staat gezahlt wird …   Universal-Lexikon

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