Betriebsunternehmer

Betriebsunternehmer

Betriebsunternehmer s. Haftpflicht und Unfallversicherung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Betriebsunternehmer — (esercente), die den Betrieb einer Bahn im eigenen Namen führende Einzelperson, Privatgesellschaft, Korporation oder Staatsverwaltung. B. ist entweder der Eigentümer der Bahn selbst oder der, dem vom Eigentümer mit Zustimmung der Staatsbehörde… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Betriebsverträge — (Betriebsüberlassungsverträge) (working agreements; traités d exploitation; contratti dell esercizio), Verträge, die die Überlassung des Betriebs einer Bahnlinie vom Eigentümer an eine andere physische oder juristische Person, den… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Haftpflicht [1] — Haftpflicht. I. Allgemeines. Das Wort Haftpflicht wird vielfach in ganz verschiedenem Sinne angewandt. Irreführend ist, wenn von einer Haftpflicht des Architekten, des Technikers u.s.w. gesprochen wird, z.B. für Konstruktions oder Rechenfehler… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Krankenkassen — Krankenkassen, Einrichtungen, die den Zweck haben, ihren Mitgliedern in Krankheitsfällen Unterstützung zu gewähren. Insbesondere versteht man darunter die auf Gegenseitigkeit beruhenden Kassen, deren Kosten ganz oder vorwiegend durch Beiträge der …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Strafrecht — Strafrecht. Die Normen des Strafrechts berühren den ausübenden Techniker oder den Eigentümer oder Vertreter technischer Betriebe in verschiedenen Beziehungen. Die allgemeinen, für alle Staatsbürger maßgebenden strafrechtlichen Bestimmungen gelten …   Lexikon der gesamten Technik

  • Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Invaliditätsversicherung — Invaliditätsversicherung, Versicherung für den Fall dauernder Arbeitsunfähigkeit infolge von eingetretenen Unfällen, Siechtum oder Altersschwäche, bei der sich Dritte verpflichten, dem Versicherten gegen Zahlung von Prämien im Fall der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Belgische Nebenbahnen — (chemins de fer vicinaux). Schon frühzeitig wurde in Belgien das Bedürfnis empfunden, das bestehende Hauptbahnnetz durch Anlage von Seiten und Verbindungslinien zu dem Zweck auszugestalten, um Gegenden für den Verkehr zu erschließen, in die sich… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Bauarbeiter [1] — Bauarbeiter, die bei der Ausführung von Bauarbeiten als Arbeiter beschäftigten Personen. Ihre Tätigkeit ist mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit verbunden, weshalb zu ihrem Schütze besondere Bestimmungen erforderlich sind. Für… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Berufsgenossenschaften — Berufsgenossenschaften, im weiteren Sinne: Vereinigungen von Angehörigen desselben Berufs oder derselben Berufsgruppen zur Wahrung und Förderung ihrer besonderen Interessen. Im engeren Sinne: Unternehmerverbände, durch die in Deutschland nach… …   Lexikon der gesamten Technik

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