Wahnverbrechen

Wahnverbrechen

Wahnverbrechen (Putativdelikt), die irrige Annahme, daß eine vorgenommene Handlung strafbar sei. Das W. bleibt trotz dieser Annahme straflos. Häufig wird das W. mit dem »untauglichen Versuch« (s. d.) verwechselt. Mit dem Verbrecherwahn (s. d.) hat es nichts gemein.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Putativdelikt — Als Wahndelikt (auch Putativdelikt oder Wahnverbrechen genannt) wird im Strafrecht die irrige Annahme eines Täters bezeichnet, eine von ihm begangene Handlung sei strafbar. Der Täter nimmt also eine falsche rechtliche Bewertung seiner Handlung… …   Deutsch Wikipedia

  • Wahndelikt — Als Wahndelikt (auch Putativdelikt oder Wahnverbrechen genannt) wird im Strafrecht die irrige Annahme eines Täters bezeichnet, eine von ihm begangene Handlung sei strafbar. Der Täter nimmt also eine falsche rechtliche Bewertung seiner Handlung… …   Deutsch Wikipedia

  • Putatīv — (lat.), vermeintlich, irrigerweise für gültig gehalten; Putativdelikt, vermeintliches Verbrechen, s. Wahnverbrechen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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