- Vortermin
Vortermin heißt im österreichischen Zivilprozeß die erste, besondern Zwecken dienende Tagsatzung. Die Einrichtung eines Vortermins wurde in Deutschland anläßlich der Abänderung des Zivilprozesses nicht angenommen; dafür erfolgte eine Abkürzung der Einlassungsfrist (s. o.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.