Vortermin

Vortermin

Vortermin heißt im österreichischen Zivilprozeß die erste, besondern Zwecken dienende Tagsatzung. Die Einrichtung eines Vortermins wurde in Deutschland anläßlich der Abänderung des Zivilprozesses nicht angenommen; dafür erfolgte eine Abkürzung der Einlassungsfrist (s. o.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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