Vorausklage

Vorausklage

Vorausklage, Einrede der. Kraft der Einrede der V. kann jemand verlangen daß zunächst ein anderer Schuldner belangt werde. Kommt namentlich bei der Bürgschaft vor (s. d., S. 630; vgl. auch Kreditauftrag). Der Vollkaufmann hat die Einrede nicht, wenn die Bürgschaft auf seiner Seite ein Handelsgeschäft ist (Handelsgesetzbuch, § 349, 351), auch nicht der Avalist (s. Aval).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vorausklage — Vorausklage,   Recht: Bürgschaft …   Universal-Lexikon

  • Vorausklage — ⇡ Einrede der Vorausklage …   Lexikon der Economics

  • Einrede der Vorausklage — dem Bürgen eingeräumtes Recht, die Befriedigung des Gläubigers so lange zu verweigern, als dieser nicht die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (§ 771 BGB). Der Bürge kann auf die E.d.V. verzichten (⇡… …   Lexikon der Economics

  • Bürgschaft auf erste Anforderung — Die Bürgschaft auf erste Anforderung ist eine seit 1979 in Deutschland anerkannte Sonderform der Bürgschaft. Sie hat sich in der Praxis aufgrund der Vertragsfreiheit des Schuldrechts etabliert und ist nicht gesetzlich geregelt, sondern wurde… …   Deutsch Wikipedia

  • Bürgschaftsvertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Mietbürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Selbstschuldnerische Bürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Bürgschaft — Bürgschaft, ein dem Gläubiger gegenüber abgegebenes und von diesem angenommenes Versprechen einer Person (Bürge), für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten (Schuldner) einzustehen. Man unterscheidet verschiedene Arten von Bürgen.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bürgschaft (Deutschland) — Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent[1]) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfallbürgschaft — Die Ausfallbürgschaft ist eine Unterart der Bürgschaft, die als Kreditsicherheit von Kreditinstituten hereingenommen wird. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen und Inhalt 2 Arten der Ausfallbürgschaft 3 Grenzen der Ausfallhaftung …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”