Versandsteuer

Versandsteuer

Versandsteuer, eine Form der Aufwandsteuer (s. d.); die in dem Augenblick, in dem der steuerpflichtige Gegenstand von einem Ort nach einem andern hin verbracht werden soll, erhoben wird. Sie kommt insbes. bei der Weinsteuer (s. d.) in Baden, Elsaß und in Frankreich vor. Bei mehrmaligem Übergang von einer Hand in eine andre würde die V. zur Doppelbesteuerung führen. Um diese zu meiden, werden bestimmte Arten des Transports freigelassen oder auch Großhändlern steuerfreie Einlagerungen zugestanden, womit freilich Schwierigkeiten und Kosten der Kontrolle erhöht werden.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Weinsteuer — ist eine indirekte Steuer vom Wein (und Obstwein ) Konsum. Dieselbe ist leicht auf dem Wege der Verzollung in Ländern zu erheben, die keinen Wein bauen. Dagegen ist die Besteuerung der heimischen Erzeugung deswegen mit großen Schwierigkeiten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Weinsteuer — Weinsteuer, Unterart der Getränkesteuer, wird als Flächensteuer (nach der Größe der bebauten Fläche) oder als Moststeuer (von dem wirklichen Mostertrag) oder vom fertigen Wein (Versandsteuer, Einlagerungssteuer, Ohmgeld) und auf andere Weise… …   Kleines Konversations-Lexikon

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