Verbindungsrente
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Verbindungsrente — Verbindungsrente, ist eine solche Lebensrente, wo die Anzahl n von Jahren gleich ist der wahrscheinlichen Anzahl von Jahren, welche 2, 3 od. mehre Personen noch mit einander zu lebe hoffen können, wo also n mit Hülfe einer Sterblichkeitstabelle… … Pierer's Universal-Lexikon
Eherente — Eherente, s.u. Verbindungsrente … Pierer's Universal-Lexikon
Rente — (franz., v. ital. rêndita), im allgemeinen jedes feste Einkommen, das ohne entsprechende Arbeits oder Gegenleistung, insbes. aus angelegtem Kapital, bezogen wird. So spricht man von der R., die ein Haus, ein Grundstück (s. Bodenrente, Grundrente) … Meyers Großes Konversations-Lexikon