Unterhalt

Unterhalt

Unterhalt, die zur Befriedigung der physischen und geistigen Lebensbedürfnisse erforderlichen Dinge, wie Speise, Trank, Kleidung, Wohnung, Licht, Beheizung, aber auch Erziehung und Unterricht. Das Bürgerliche Gesetzbuch wie die meisten sich mit der Frage des Unterhalts beschäftigenden Gesetzesbestimmungen unterscheiden standesmäßigen und notdürftigen U. Ersterer besteht in allem, was zur Befriedigung der der Lebensstellung einer Person entsprechenden Bedürfnisse erforderlich ist; letzterer in dem ohne Rücksicht auf die Lebensstellung zur Erhaltung des Lebens, zur Erziehung und zum Unterricht unbedingt Notwendigen (Bürgerliches Gesetzbuch, § 1610 und 1611). Standesmäßigen U. ist berechtigt zu verlangen: die Frau bei gerechtfertigter Verweigerung der häuslichen Gemeinschaft (§ 1361), die geschiedene Ehefrau von dem allein für schuldig erklärten Ehemann oder umgekehrt (§ 1578), die Familienangehörigen des Erblassers, die zur Zeit seines Todes zu seinem Hausstande gehörten und von ihm ihren Unterhalt bezogen, auf die Dauer von 30 Tagen nach dem Erbfall. und zwar vom Erben (§ 1969). Wenn der Schenker durch die Schenkung außerstande ist, seinen standesmäßigen U. zu bestreiten, bez. die ihm gesetzlich obliegenden Unterhaltspflichten zu erfüllen, so kann er die Erfüllung der Schenkung verweigern, bez. die Herausgabe des Geschenkes verlangen (§ 519 und 528). Vgl. auch Unterhaltspflicht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Unterhalt. — Unterhalt.   Nach dem Unterhaltsrecht sind nichteheliche Kinder gegenüber ehelichen Kindern heute grundsätzlich gleichgestellt, das heißt, dem Kind steht auch vom nichtehelichen Vater eine Unterhaltszahlung zu. Die Höhe richtet sich nach dessen… …   Universal-Lexikon

  • Unterhalt — Unterhalt, unterhalten, Unterhaltung ↑ halten …   Das Herkunftswörterbuch

  • Unterhalt — Unter Unterhalt oder Alimente (historisch auch Sustentation) versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes… …   Deutsch Wikipedia

  • Unterhalt — Alimente; Unterhaltszahlung; Ziehgeld; Wartung; Instandhaltung; Pflege; Erhaltung; Unterhaltung * * * Un|ter|halt [ ʊntɐhalt], der; [e]s: 1. Lebensunterhalt: zum Unterhalt einer Familie beitragen …   Universal-Lexikon

  • Unterhalt — Ụn·ter·halt der; nur Sg; 1 ≈ Lebensunterhalt <zu jemandes Unterhalt beitragen; für jemandes Unterhalt aufkommen, sorgen> || K : Unterhaltskosten 2 das Geld, das jemand an einen anderen für dessen ↑Unterhalt (1) zahlen muss (meist an den… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Unterhalt — der Unterhalt (Mittelstufe) Geld, das man zum Leben braucht Synonym: Lebensunterhalt Beispiel: Er muss seiner Familie den Unterhalt sichern. Kollokation: seinen Unterhalt verdienen der Unterhalt (Aufbaustufe) Leistungen zur Sicherstellung des… …   Extremes Deutsch

  • Unterhalt — Alimentation, Auskommen, das tägliche Brot, Einkommen, Erhaltung, Ernährung, Existenz, Fortkommen, Haushaltungskosten, Unterhaltsbeitrag, Unterhaltungskosten, Versorgung; (bildungsspr., veraltet): Subsistenz; (früher): Alimente; (Wirtsch.):… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Unterhalt (Deutschland) — Das Unterhaltsrecht gibt Bedürftigen, die ihren eigenen Unterhalt nicht selbst bestreiten können, einen Anspruch auf Gewährung von Unterhalt. Unterhaltsverpflichtet können Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Eltern ehelicher und nichtehelicher… …   Deutsch Wikipedia

  • Unterhalt, der — Der Únterhalt, des es, plur. car. von dem Zeitworte unterhálten, doch nur in der engern Bedeutung dieses Wortes. 1. Die Handlung des Unterhaltens, wofür doch Unterhaltung üblicher ist. Jemandes Unterhalt über sich nehmen. 2. In gewöhnlicherm… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Unterhalt — Natural oder Geldzuwendungen, die den Lebensbedarf des Berechtigten decken sollen. 1. Familienrechtliche Verpflichtung: ⇡ Unterhaltspflicht. Zuwendungen unter Lebenden zum angemessenen U. unterliegen nicht der ⇡ Erbschaftsteuer (§ 13 I Nr. 12… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”