Universalfideïkommiß

Universalfideïkommiß

Universalfideïkommiß (lat.) war nach früherm Recht ungefähr, was nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Nacherbschaft ist (s. Nacherbe und Vermächtnis).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Universalfideïkommiß — Universalfideïkommiß, ein Vermächtnis, durch welches eine ganze Erbschaft vermacht wird …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Universalfideikommiß — Der Universalfideikommiss ist ein Vermächtnis, das eine ganze („universale“) Erbschaft umfasst, so dass der damit beschwerte Erbe die gesamte Erbschaft an den Bedachten übertragen („committere“) muss, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Der… …   Deutsch Wikipedia

  • Vermächtnis — (Legatum, Fideikommiß, s. d.), jede Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser jemandem (Vermächtnisnehmer) auf Kosten der Erbschaft oder eines andern Vermächtnisses einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbschaftsvermächtnis — Erbschaftsvermächtnis, Universalfideïkommiß, das einem Erben auferlegte Vermächtnis, die Erbschaft ganz oder zum Teil an einen andern (Fideïkommissar, Nacherben) herauszugeben, auch fideïkommissarische Substitution genannt, im Deutschen Bürgerl.… …   Kleines Konversations-Lexikon

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