Transitwechsel

Transitwechsel

Transitwechsel, die vom Ausland auf das Ausland gezogenen, nur im Auslande zahlbaren Wechsel. In Deutschland sind sie stempelfrei (s. Wechselstempelsteuergesetz, § 1, Nr. 1).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Transitwechsel — Transitwechsel, Wechsel, die vom Ausland auf das Ausland gezogen und im Auslande zahlbar sind, im Inlande also nur Gegenstand des Vermittlungshandels, Kommissionsgeschäfts oder der Arbitrage bilden …   Kleines Konversations-Lexikon

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