- Transitwechsel
Transitwechsel, die vom Ausland auf das Ausland gezogenen, nur im Auslande zahlbaren Wechsel. In Deutschland sind sie stempelfrei (s. Wechselstempelsteuergesetz, § 1, Nr. 1).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Transitwechsel, die vom Ausland auf das Ausland gezogenen, nur im Auslande zahlbaren Wechsel. In Deutschland sind sie stempelfrei (s. Wechselstempelsteuergesetz, § 1, Nr. 1).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Transitwechsel — Transitwechsel, Wechsel, die vom Ausland auf das Ausland gezogen und im Auslande zahlbar sind, im Inlande also nur Gegenstand des Vermittlungshandels, Kommissionsgeschäfts oder der Arbitrage bilden … Kleines Konversations-Lexikon