- Theaterbillettsteuer
Theaterbillettsteuer, eine Aufwandsteuer auf den Theaterbesuch, in Frankreich als Zwecksteuer für Wohltätigkeitsanstalten von größern Städten im Betrag von 10 Proz. des Eintrittsgeldes erhoben; auch in Deutschland kommt sie z. B. in Köln vor.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.