Tertiogenitur — (lat.) ist ein historisches Rechtskonstrukt. Es bezeichnet eine Abfindung, die dem Drittgeborenen oder dessen Linie nach der Bestimmung mancher fürstlichen Hausgesetze gewährt wird, meistens ein Vermögenskomplex, früher auch zuweilen eine… … Deutsch Wikipedia
Tertiogenitur — Tertiogenitur, das dem Drittgeborenen u. dessen Linie bisweilen nach Hausgesetzen zustehende Recht auf den Besitz der Regierung einzelner Staaten od. Fideicommisse. Eine solche übte die Bourbonisch spanische Dynastie, als sie in Italien [395]… … Pierer's Universal-Lexikon
Tertiogenitur — Tertiogenitūr (neulat.), die Herrschafts und Vermögensteile des Drittgeborenen. (S. auch Sekundogenitur.) … Kleines Konversations-Lexikon
Tertiogenitur — Tertiogenitur, lat. dtsch., des Drittgebornen Erbfolge in Stamm u. Stiftsgüter oder auf fürstliche Throne … Herders Conversations-Lexikon
Tertiogenitur — [zu lateinisch tertio »drittens« und genitura »Geburt«] die, / en, Sekundogenitur. * * * Ter|ti|o|ge|ni|tur, die; , en [zu lat. tertio = drittens (zu: tertius, ↑Tertia) u. genitura = Geburt] (Rechtsspr. früher): Besitz[recht], Anspruch des… … Universal-Lexikon
Tertiogenitur — Ter|ti|o|ge|ni|tur die; <zu lat. tertius »der Dritte« u. mlat. genitura »Geburt«> Besitz[recht] des drittgeborenen Sohnes u. seiner Linie in Fürstenhäusern; vgl. ↑Primogenitur … Das große Fremdwörterbuch
Abdicatio heredis — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Erbverzicht — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Johann I. Josef — von Liechtenstein. Porträt von Johann Lampi, Heeresgeschichtliches Museum … Deutsch Wikipedia
Toscana — (Gesch.). T. ist das alte Etrurien (s.d.) od. Tuscia. Nach dem Sturz des Römerreiches, 476 v. Chr., herrschten in dem Lande erst die Ostgothen, dann kam es an die Byzantinischen Kaiser. Als es im 7. Jahrh. die Longobarden den Byzantinern… … Pierer's Universal-Lexikon