Telegraphenwegegesetz

Telegraphenwegegesetz

Telegraphenwegegesetz vom 18. Dez. 1899 ermächtigt die Reichs-, die bayrische und württembergische Telegraphenverwaltung, die Verkehrswege mit Einschluß des Luftraums und des Erdkörpers für Telegraphenlinien zu benutzen, soweit nicht dadurch der Gemeingebrauch der Verkehrswege, d. h. für Personenbeförderung und Güterbewegung, dauernd beschränkt wird. Diese Befugnis stellt formell eine gesetzliche Beschränkung des Eigentums dar, die jedoch den Wegeeigentümer nur in seiner Eigenschaft als Wegeunterhaltungspflichtigen trifft. Soweit durch Telegraphenanlagen die Wegeunterhaltung erschwert wird oder Instandsetzungen notwendig werden, hat die Telegraphenverwaltung den Unterhaltungspflichtigen zu entschädigen. Die Bestimmung des Telegraphengesetzes (s. d.), daß der Errichter der spätern elektrischen Anlage auch die Kosten für deren Schutz tragen muß, ist zugunsten des Wegeunterhaltungspflichtigen wesentlich eingeschränkt worden, dagegen ist die Telegraphenverwaltung befugt, Telegrapheneinschließlich Fernsprechlinien durch den Luftraum über Grundstücke zu führen, soweit nicht dadurch die Benutzung der Grundstücke wesentlich beeinträchtigt wird. Ein gesetzlicher Zwang zur Duldung von Gestängen auf den Dächern besteht nicht. Vgl. v. Rohr, Das T. vom 18. Dez. 1899 erläutert (Berl. 1900); Schelcher, Das T. (Leipz. 1900); wegen des Auslandes: »Législation télégraphique« (s. Telegraphenrecht).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • TelWG — Telegraphenwegegesetz EN Telegraph Lines Act …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • TWG — Telegraphenwegegesetz EN Telegraph Lines Act …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Elektrizitätswegerecht — Elektrizitätswegerecht. Das Elektrizitätswegerecht umfaßt jene rechtlichen Bestimmungen, welche die Fortleitung und Verteilung der elektrischen Energie regeln. Sowohl die Nachrichtenvermittlung mittels Elektrizität – Telegraph, Telephon,… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Fernsprecher — (Telephon, hierzu Tafel »Fernsprecher I u. II«), Apparat zur elektrischen Übermittelung von Tönen und Geräuschen, insbes. gesprochenen Worten in die Ferne. Philipp Reis in Friedrichsdorf bei Homburg v. d. Höhe konstruierte 1861 den ersten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Telegraphengesetz — Telegraphengesetz, mit vollem Titel: Gesetz über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches vom 6. April 1892. Seit Freigabe des Telegraphen als öffentliches Verkehrsmittel bis zur Gründung des Deutschen Reiches waren in den deutschen Staaten,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Telegraphenrecht — Telegraphenrecht, Gesamtheit der für das Telegraphenwesen geltenden besondern Rechtsgrundsätze, insbes. a) des Staatsrechts (Telegraphenregal; Verbot staatsgefährlicher und unsittlicher Telegramme; Finanzgebarung der Telegraphenverwaltung;… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”