Teilungsmasse — Tei|lungs|mas|se 〈f. 19〉 Vermögensmasse, die bei Bankrotten an die Gläubiger zu verteilen ist * * * Teilungsmasse, im Konkurs das gesamte für die Verteilung zur Verfügung stehende Vermögen des Gemeinschuldners; die Teilungsmasse besteht aus der … Universal-Lexikon
Teilungsmasse — Betrag, der im ⇡ Zwangsversteigerungsverfahren nach durchgeführter Versteigerung im Verteilungstermin vom Gericht festzustellen ist (§ 107 ZVG) und zur Verteilung an Berechtigte zur Verfügung steht. Die T. besteht i.d.R. aus ⇡ Bargebot, und… … Lexikon der Economics
Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Teilungsplan — im ⇡ Zwangsversteigerungsverfahren vom Gericht aufgestellter Plan über die Verteilung des Versteigerungserlöses unter Vorwegnahme der Verfahrenskosten (§§ 106 ff. ZVG). Über T. wird im Verteilungstermin verhandelt; er kann dabei abgeändert werden … Lexikon der Economics
Insolvenzplanverfahren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger dient, wenn… … Deutsch Wikipedia
Passivmasse — (Schuldenmasse), im Konkurs (s. d.) die Gesamtheit der Schulden des Gemeinschuldners, im Gegensatze zu der vorhandenen Teilungsmasse oder Aktivmasse … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Feldbereinigung — Feldbereinigung. Gemeinheitsteilung, Güterarrondierung, Güterverlegung, Güterzusammenlegung, Feldbereinigung, Flurbereinigung, Kommassation, Konsolidation, Segregation, Separation, Vereinödung, Verkuppelung sind die teils ähnlichen, teils mehr… … Lexikon der gesamten Technik
Insolvenzrecht (Deutschland) — Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz (lat. insolvens,… … Deutsch Wikipedia
Gemeinschaft zur gesamten Hand — Gesamthandsgemeinschaft. Die einzelnen Gesamthänder sind nicht an den einzelnen Gegenständen (⇡ Gemeinschaft), sondern zu einem Bruchteil an dem gesamten Sondervermögen der G.z.g.H. beteiligt. Sie haben daher keine Verfügungsberechtigung über… … Lexikon der Economics
Schlussverteilung — im ⇡ Insolvenzverfahren die Ausschüttung der gesamten, nach dem Vollzug etwaiger ⇡ Abschlagsverteilungen noch verfügbaren Teilungsmasse, sobald die Verwertung der Masse beendet ist (§ 196 InsO). Erforderlich ist die Genehmigung des… … Lexikon der Economics