Tatbericht — Tat|be|richt 〈m. 1〉 1. Bericht vom Hergang einer Tat 2. 〈Mil.〉 Meldung an ein Kriegsgericht * * * Tat|be|richt, der: Bericht vom Hergang einer Tat … Universal-Lexikon
Tatbericht — Tat|be|richt … Die deutsche Rechtschreibung
Aloisiuskolleg — Schulform Gymnasium Gründung 1921 Ort Bonn Land … Deutsch Wikipedia
Ablehnung — der Übernahme einer amtlichen Tätigkeit, z. B. der einer Vormundschaft oder der Tätigkeit eines Geschwornen oder Schöffen, darf regelmäßig nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen erfolgen (s. Vormundschaft, Schöffengericht, Schwurgericht). Von… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Militärstrafgerichtsbarkeit — (Militärjustiz). Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden rechtlichen Befugnisse. Sie beruht auf der Militärgerichtsordnung nebst Einführungsgesetz und auf dem Disziplinargesetz für richterliche Militärjustizbeamte vom 1. Dez. 1898, in … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Specĭes facti — (lat., Tatbericht), Erzählung des Tatbestandes bei einem Rechtsfall, namentlich der bei einer militärgerichtlichen Untersuchung von dem mit Strafgewalt ausgestatteten Vorgesetzten des Angeschuldigten an den Gerichtsherrn erstattete Bericht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Tat — Ta̲t die; , en; 1 eine einzelne Handlung, mit der man etwas bewirkt <eine böse Tat begehen; eine gute Tat vollbringen>: Den Worten müssen jetzt Taten folgen! 2 Kurzw; ↑Straftat <eine Tat gestehen> || K : Tatbericht, Tatbeteiligung,… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache