- Steuergemeinschaft
Steuergemeinschaft nennt man zum Zweck einer gleichmäßigen Besteuerung geschlossene Staatenverbindungen. So bildeten die norddeutschen Gliederstaaten mit Elsaß-Lothringen bis 1887 eine Branntweinsteuergemeinschaft (s. Branntweinsteuer, S. 328), und bilden noch jetzt mit Hessen eine Brausteuergemeinschaft (s. d.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.