Steuergemeinschaft

Steuergemeinschaft

Steuergemeinschaft nennt man zum Zweck einer gleichmäßigen Besteuerung geschlossene Staatenverbindungen. So bildeten die norddeutschen Gliederstaaten mit Elsaß-Lothringen bis 1887 eine Branntweinsteuergemeinschaft (s. Branntweinsteuer, S. 328), und bilden noch jetzt mit Hessen eine Brausteuergemeinschaft (s. d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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