- Stetigkeit [2]
Stetigkeit (Stätisch- oder Stättischsein), gewohnheitsmäßige Widersetzlichkeit der Pferde trotz richtiger Behandlung und normaler Anforderungen. Die S. beruht auf einem Charakterfehler, der angeboren, aber auch durch unrichtige Behandlung hervorgerufen sein kann und der Regel nach sich nicht wieder beseitigen läßt. Pferde, namentlich junge, die in fremde Hand kommen, können sehr rasch stetig werden, weshalb sie zunächst immer besonders vorsichtig und ruhig behandelt werden sollten. Zur S. sind alle diejenigen bösartigen Gewohnheiten zu rechnen, welche die Haltung des Pferdes erschweren oder gefährlich machen und damit den Gebrauch beeinträchtigen, auch wenn sie außerhalb des eigentlichen Dienstes sich äußern. Hierher gehören das Beißen und das gewohnheitsmäßige grundlose Ausschlagen, auch ein hoher Grad von Widersetzlichkeit gegen das Beschlagen kann zur S. werden. Die S. im engern Sinne besteht jedoch in Verweigerung normaler und dem Pferde bekannter Dienstleistungen oder Gegenwehr gegen solche. Nicht jede Dienstleistung ist ihrer Art und ihrem Grade nach für ein Pferd normal und daher nicht jede Widersetzlichkeit ohne weiteres als S. zu bezeichnen. Jedes Pferd muß vor allem für die verlangte Dienstleistung erzogen sein. Vom Reitpferd kann man nicht ohne weiteres Zugdienste verlangen und vom Wagenpferd nicht, daß es sich reiten läßt. Wenn ein Reitpferd unter einem fremden Reiter sich widersetzlich zeigt, so kann das mehr an dem Reiter liegen, der das Pferd nicht zu behandeln versteht, als an dem Charakter des Pferdes. Das eine Pferd verlangt nach Rasse und Temperament eine höhere Reitfertigkeit als das andre, und jedes kann durch ungenügendes Reiten verdorben, d. h. stetig werden, junge, feurige und edle Pferde eher als andre. Bei Wagenpferden kann man sogar nicht ohne weiteres verlangen, daß das zweispännig gefahrene Pferd einspännig geht. Selbst wenn ein Pferd im Zweigespann als Handpferd gehen soll, während es bisher stets Sattelpferd gewesen ist, ist das für den Augenblick eine ungewöhnliche Anforderung, an die sich ein gut eingefahrenes Pferd allerdings rasch gewöhnen lassen muß. Beim Kauf muß der Käufer wahrheitsgemäß erfahren, für welche Dienstleistungen das Pferd geschult ist. Die wirkliche S., d. h. Widersetzlichkeit gegen normale Dienstleistungen, kann eine totale oder eine teilweise sein (absolute und relative S.): 1) Bei Reitpferden sind zu unterscheiden: a) allgemeine Widersetzlichkeit während des Gebrauches, wobei das Pferd meist plötzlich und grundlos stehen bleibt, und wenn es angetrieben wird, steigt, zur Seite springt und den Reiter abzuwerfen sucht etc.; b) der Sattelzwang und das Bocken, wobei das Pferd sich dem Satteln widersetzt oder, sobald es bestiegen wird, den Rücken krümmt, ausschlägt und durch Sprünge den Reiter abzuwerfen sucht; c) das Steigen und Sich überschlagen; d) das Drängen gegen Mauern; e) das Kleben, ein typisches Beispiel für relative S., das namentlich in den Regimentern sehr häufig ist, indem sonst durchaus willige Pferde sich nicht einzeln von ihrer Truppe entfernen wollen und sich in diesem Fall durchaus stetig zeigen. Alle diese Widersetzlichkeiten, namentlich die relativen, können von besonders guten Reitern überwunden werden. Anderseits kann man Schwierigkeiten, die das Pferd gelegentlich dem Reiter macht, nicht ohne weiteres als S. bezeichnen. Bei der Beurteilung des Einzelfalls kommt es darauf an, zu ermitteln, ob das Pferd denjenigen durchschnittlichen Grad von Gefügigkeit besitzt, der seiner Rasse und den etwaigen Verabredungen beim Kauf entspricht. 2) Bei Wagenpferden: a) die Verweigerung des Ziehens, die absolut oder relativ sein kann, indem manche Pferde bloß den einspännigen oder zweispännigen Dienst, manche nicht den leichten, aber den schweren Zug, manche bloß bisweilen, aber doch immer sich wiederholend das Ziehen verweigern. Manche Pferde wehren sich schon gegen das Auflegen des Geschirres, andre lassen sich ruhig anspannen, gehen aber dann nicht vorwärts und fangen beim Antreiben an seitwärts zu drängen, rückwärts zu gehen, auszuschlagen, springen auch wohl plötzlich ins Geschirr, um nach kurzem Zug das Spiel zu wiederholen. Andre Pferde gehen streckenweise ganz gut und versagen unterwegs plötzlich den Dienst; b) die bloße Widersetzlichkeit gegen das Anschirren, namentlich die Anlegung des Hintergeschirres und des Schwanzriemens. Einmal angeschirrt, gehen solche Pferde ganz gut; c) das Strangschlagen, die Gewohnheit der Pferde, bei allen möglichen Gelegenheiten über den Zugstrang zu schlagen, wobei das Inordnungbringen lästig und oft nicht ungefährlich ist; d) das Leinefangen, wobei das Pferd, wenn die Zugleine zufällig den Rücken berührt, diese mit dem Schwanz hascht und den Schwanz einklemmt, häufig auch dann durchgeht. Die S. gehört nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht zu den Fehlern, für die der Verkäufer ohne weiteres haftet. Man muß sich daher beim Kauf besonders ausbedingen, daß das Pferd zu dem Dienst, für den man es haben will, brauchbar ist. Man muß aber dann auch das Pferd schon in den ersten Tagen probieren, und zwar so, daß an der richtigen Behandlung des Pferdes dabei kein Zweifel bleibt. Andernfalls kann der Einwand des Verkäufers, daß die S. sich erst nach dem Kauf entwickelt habe, nicht mehr widerlegt werden.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.