- Steigbügelrecht
Steigbügelrecht (Jus strepae), Grundsatz des Sachsenspiegels, daß Gott auf Erden zwei Schwerter verteilt, das geistliche dem Papste, das weltliche dem Kaiser; beide sind zwar gleich berechtigt, jedoch soll der Kaiser dem Papst den Steigbügel halten.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.