Beigeordneter

Beigeordneter

Beigeordneter, Amtstitel des zweiten Bürgermeisters oder des zum Vertreter des Bürgermeisters berufenen zweiten Gemeindebeamten. Beigeordnete heißen auch bei Reichsbankhauptstellen die von deren Bezirksausschuß aus seiner Mitte gewählten oder, wo ein solcher nicht besteht, vom Reichskanzler ernannten Bankanteilseigner, die eine Kontrolle über den Geschäftsgang ausüben.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Besoldungsordnung B — Die Besoldungsordnung B (BesO B) beinhaltet die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 der Spitzenbeamten in Deutschland. Die Besoldung und ihre Gruppen richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Eine Besonderheit der… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste der Direktoren der britischen Ostindien-Kompanie — Liste der Direktoren der britischen Ostindien Kompanie. Die jeweils 24 Direktoren wurden durch die Aktionäre gewählt. Das Geschäftsjahr der Honourable East India Company erstreckte sich von 1. April bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres.… …   Deutsch Wikipedia

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  • Gemeindeorgan — Gemeindeorgane ist in der Bundesrepublik Deutschland der Oberbegriff für die in einer Gemeindeordnung eines Bundeslandes festgelegten Organe einer Stadt, einer Gemeinde oder eines Landkreises. Die Bezeichnungen und Bedeutungen dieser kommunalen… …   Deutsch Wikipedia

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