Befriedigungsgebot
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Hilfsauflage — (Hilfspräzept, Befriedigungsgebot), war im frühern gemeinen deutschen Prozeß eine Auflage an den Schuldner, binnen bestimmter Frist (s. Paritionsfrist) dem Urteil nachzukommen. Die deutsche Zivilprozeßordnung hat die H. nicht beibehalten … Meyers Großes Konversations-Lexikon