Befriedigungsgebot

Befriedigungsgebot

Befriedigungsgebot, s. Hilfsauflage.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Hilfsauflage — (Hilfspräzept, Befriedigungsgebot), war im frühern gemeinen deutschen Prozeß eine Auflage an den Schuldner, binnen bestimmter Frist (s. Paritionsfrist) dem Urteil nachzukommen. Die deutsche Zivilprozeßordnung hat die H. nicht beibehalten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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