Zeuge — (Testis), eine Person, welche entweder dazu erwählt ist, um in Rücksicht einer Thatsache, von welcher die Entscheidung eines Rechtsstreites abhängt, auszusagen, was sie von jener, als Ereigniß betrachtet, mit ihren äußeren physischen Sinnen… … Pierer's Universal-Lexikon
Instrument — (lat., ital. stromento), Werkzeug, insbes. zur Ausübung der Tonkunst (Musikinstrumente, s. d.) oder zu wissenschaftlichen Beobachtungen und Untersuchungen, in welch letzterer Beziehung man chirurgische, mathematische, physikalische, astronomische … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schöffengerichte — Schöffengerichte. Die ältere germanische Gerichtsverfassung beruhte auf dem Zusammenwirken der Richter, als der Organe des Königs oder der Gerichtsherren, mit Schöppen oder Schöffen (scabini), die als Zeugen der im Volke lebenden… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Solennisierung — ist die Umgebung einer Handlung mit gewissen Formalitäten, um ihr einen feierlichen Charakter zu verleihen, z. B. Vornahme vor Zeugen (vgl. Solennitätszeugen) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Urkundspersonen — Urkundspersonen, die zur Beurkundung gewisser Tatsachen amtlich bestellten und insoweit mit öffentlichem Glauben (publica fides) ausgestatteten Personen, wie Standesbeamte, Ortsrichter (s. d.), Richter, Notare etc., sodann diejenigen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zeuge — (Testis) heißt in Rechtssachen die Person, die über Wahrnehmungen, die sie gemacht hat, aussagen soll. Weder der Richter, noch eine der Parteien, noch ein gesetzlicher Vertreter einer solchen darf im Rechtsstreit als Z. vernommen werden. Früher… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Solénn — (lat.), feierlich; solennisieren, feiern; etwas feierlich bestätigen; Solennität, Feierlichkeit; Solennitätszeugen, s.v.w. Instrumentszeugen (s. Instrument) … Kleines Konversations-Lexikon