Sichtwechsel

Sichtwechsel

Sichtwechsel, ein Wechsel (s. d.), dessen Zahlungszeit auf Sicht (gegen Sicht, auf Vorzeigung, auf Wiedersicht, a vista etc.) festgesetzt ist, der also jederzeit verfallen sein soll, wenn er vorgezeigt wird.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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