Separatisten ex jure dominĭi

Separatisten ex jure dominĭi

Separatisten ex jure dominĭi, s. Separation und Aussonderung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Separatisten — (v. lat.), 1) die Brownisten (s.d.) in England, welche sich von der Kirche trennten, dann aber 2) alle die, welche sich wegen abweichender Lehre von der kirchlichen Gemeinschaft trennen u. auf Grund ihrer Lehren u. ihres Cultus eine besondere… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Concurs [2] — Concurs, 1) (Concurs der Gläubiger, Concursus creditorum, Rechtsw.), das gleichzeitige Vorhandensein Mehrerer, welche mit ihren Forderungen, die sie an eine bestimmte Person haben, nicht befriedigt werden können, weil das hierzu verfügbare… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Separation — (lat.), Fremdwort für Absonderung und für Trennung; namentlich war früher der Ausdruck S. für Ehescheidung und die Bezeichnung »separierte Ehegatten« für geschiedene Eheleute gebräuchlich (s. Eherecht). – Im Konkurs bezeichnete man früher als S.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Aussonderung — Aussonderung, nach der deutschen Konkursordnung (§ 43–46) wie nach der österreichischen (§ 26 ff.) die Ausscheidung der dem Gemeinschuldner nicht gehörenden Gegenstände aus der Konkursmasse auf Grund eines dinglichen oder eines persönlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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