- Separatisten ex jure credĭti
Separatisten ex jure credĭti, s. Separation und Abgesonderte Befriedigung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Separatisten ex jure credĭti, s. Separation und Abgesonderte Befriedigung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Separatisten — (v. lat.), 1) die Brownisten (s.d.) in England, welche sich von der Kirche trennten, dann aber 2) alle die, welche sich wegen abweichender Lehre von der kirchlichen Gemeinschaft trennen u. auf Grund ihrer Lehren u. ihres Cultus eine besondere… … Pierer's Universal-Lexikon
Separation — (lat.), Fremdwort für Absonderung und für Trennung; namentlich war früher der Ausdruck S. für Ehescheidung und die Bezeichnung »separierte Ehegatten« für geschiedene Eheleute gebräuchlich (s. Eherecht). – Im Konkurs bezeichnete man früher als S.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Abgesonderte Befriedigung — Abgesonderte Befriedigung, nach der deutschen Konkursordnung (vgl. § 4 und § 47–52) die Befriedigung gewisser mit einem Pfandrecht oder ähnlichem Recht versehenen Personen (die Absonderungsberechtigten oder Absonderungsgläubiger). Sie erfolgt… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Concurs [2] — Concurs, 1) (Concurs der Gläubiger, Concursus creditorum, Rechtsw.), das gleichzeitige Vorhandensein Mehrerer, welche mit ihren Forderungen, die sie an eine bestimmte Person haben, nicht befriedigt werden können, weil das hierzu verfügbare… … Pierer's Universal-Lexikon