Seebeschädigung
Seebeschädigung, an Waren, im weitern Sinne jede Verschlechterung, welche die Ware durch die Nässe des Seewassers erleidet, im engern Sinne diejenige, aus der ein Anspruch gegen den Versicherer entsteht.
http://www.zeno.org/Meyers-1905.
1905–1909.