Schuldbrief
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Schuldbrief — Schuldbrief, die bei der Erteilung einer Briefgrundschuld ausgestellte Urkunde (Grundschuld). Nach schweizerischem Recht ist der Schuldbrief eine der Formen des Grundpfandrechts. Durch den Schuldbrief wird eine persönliche Forderung begründet,… … Universal-Lexikon
Schuldbrief — Schuldbrief, so v.w. Schuldschein … Pierer's Universal-Lexikon
Schuldbrief — Schuldbrief, s.v.w. Schuldschein (s.d.) … Kleines Konversations-Lexikon
Schuldbrief — Schuldbrief, Schuldschein, Pfandbrief, s. Hypothek, Obligation, Pfand … Herders Conversations-Lexikon
Schuldbrief — Grundpfandrechte bilden die sachenrechtliche Grundlage zur Kreditsicherung durch Immobilien. Wird die gesicherte Forderung nicht erfüllt, so kann sich der Kreditgeber aus dem Wert des Grundstücks bezahlt machen. Die Einzelheiten sind in den… … Deutsch Wikipedia
Schuldbrief — Brief: Mit der Buchstabenschrift, die die Germanen durch die Römer kennenlernten – die kulturgeschichtlichen Zusammenhänge sind unter ↑ schreiben aufgezeigt –, strömte eine Fülle von fremden Bezeichnungen aus dem Lat. in unseren Sprachbereich.… … Das Herkunftswörterbuch
Schuldbrief — Ein durchstochener Schuldbrief kann niemand mehr mahnen (oder: betrüben). – Henisch, 507, 63; Petri, II, 174 … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Schuldbrief, der — Der Schuldbrief, des es, plur. die e, ein Brief, d.i. eine Urkunde, worin man einem andern eine Geldsumme schuldig zu seyn bekennet; eine Obligation, Handschrift … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Schuldbrief — ⇡ Schuldschein … Lexikon der Economics
Schuldschein — Schuldbrief, Schuldurkunde. I. Bürgerliches Recht:1. Begriff: Urkunde, in der der Schuldner eine bestimmte Leistung, i.d.R. Zahlung einer Geldsumme, verspricht. Sch. ist kein ⇡ Wertpapier; Besitz der Urkunde ist zur Geltendmachung des Rechts… … Lexikon der Economics