Schuldbücher

Schuldbücher

Schuldbücher, soviel wie Grund- und Hypothekenbücher.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Schuld — Schuld, 1) die Urheberschaft eines Übels, insofern damit zugleich die Verpflichtung entweder zum Ersatz od. zur Erduldung eines vergeltenden Übels (einer Strafe) verbunden ist. Es liegen dabei immer entweder stillschweigend od. ausdrücklich… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sklaverei [1] — Sklaverei. Das Verhältniß unbedingter, d.h. mit dem Verlust aller persönlichen Freiheit verbundener Dienstbarkeit, in welchem der Dienende nicht als Person, sondern als Sache betrachtet u. behandelt wird, so daß der Herr über ihn u. sein… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Mündel — Pflegebefohlener; Schützling; Schutzbefohlener * * * Mụ̈n|del 〈n. 13〉 unter Vormundschaft stehende(r) Minderjährige(r) [<spätmhd. mündel „Mündel“, älter mundelinc <ahd. mundling „Mündel, Vormund“; → Munt] * * * Mụ̈n|del, das, BGB …   Universal-Lexikon

  • Schuldbuchforderungen — Schuldbuchforderungen,   gegenüber einer öffentlichen Gebietskörperschaft beziehungsweise einem Sondervermögen des Bundes bestehende Darlehensforderungen, die nicht durch Wertpapiere verbrieft, sondern lediglich als Buchschulden (»Wertrechte«)… …   Universal-Lexikon

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