Schriftlichkeit des Verfahrens
- Schriftlichkeit des Verfahrens
Schriftlichkeit des Verfahrens, der Grundsatz, nach dem der ganze Prozeßstoff schriftlich fixiert werden muß und nur das, was schriftlich in den Akten (s. d.) niedergelegt ist, vom Gericht berücksichtigt werden darf. Den Gegensatz zu diesem Verfahren bildet das mündliche Verfahren. Nicht mit Unrecht spricht man gegenwärtig von einem Übertreiben der S., dem nicht zum wenigsten die Überlastung der Gerichte zuzuschreiben ist.
http://www.zeno.org/Meyers-1905.
1905–1909.
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Öffentlichkeit — Gemeinwesen; Allgemeinheit * * * Öf|fent|lich|keit [ œfn̩tlɪçkai̮t], die; : als Gesamtheit gesehener Bereich von Menschen, in dem etwas allgemein bekannt [geworden] und allen zugänglich ist: die Öffentlichkeit erfährt, weiß nichts von diesen… … Universal-Lexikon
Codex Hermopolis — Der Kodex Hermopolis ist eine Sammlung von Rechtssätzen aus dem ptolemäischen Ägypten. Der Kodex stammt aus dem 3. vorchristlichen Jahrhundert. Inhaltsverzeichnis 1 Entdeckung 2 Der Papyrus 3 Editierung des Kodex 4 Inhalt des Kodex … Deutsch Wikipedia
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Prozessgrundsatz — Die Prozessmaximen (auch Prozessgrundsätze) bilden die Grundsätze des jeweiligen Verfahrensrechtes. Je nach Verfahrensart greifen unterschiedliche Maximen. Diese bestimmen sich nach dem Telos (Verfahrenszweck) der behandelten Streitigkeit bzw.… … Deutsch Wikipedia