Schiffahrtsverträge

Schiffahrtsverträge

Schiffahrtsverträge, Verträge, die Staaten zur Erlangung gewisser gegenseitiger Bedingungen für ihre Schiffahrt, Erleichterung der dieselbe beschwerenden Abgaben und Förmlichkeiten etc. untereinander abschließen. Dahin gehören auch die zwischen dem Deutschen Reich und verschiedenen andern Staaten getroffenen Vereinbarungen wegen gegenseitiger Anerkennung der Schiffsvermessung (s. d.). Das Deutsche Reich hat zahlreiche S., vielfach auch zugleich Freundschafts-, Konsular- und Handelsverträge (s. d.) abgeschlossen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Schiffahrtsverträge — Schiffahrtsverträge, Verträge zwischen zwei Staaten zur Erleichterung der wechselseitigen Schiffahrt durch Beseitigung von Abgaben und Formalitäten, auch Ermäßigung von Zöllen. Über die Handels und S. des Deutschen Reichs s. Beilage: ⇒… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Schiffahrtsverträge — Schiffahrtsverträge, eine Art Handelsverträge, durch welche einzelne Staaten den Schiffen ihrer Flagge gewisse Begünstigungen vor anderen einräumen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Seerecht — Seerecht, Inbegriff der auf die Seeschiffahrt bezüglichen Rechtsnormen. Das S. zerfällt, wie das Rechtssystem überhaupt (s. Privatrecht), in öffentliches und Privatrecht. Das öffentliche S. ist entweder S. eines bestimmten Staates, Seestaatsrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Regentschaftskönigreich Polen — Królestwo Regencyjne …   Deutsch Wikipedia

  • Griechenland [2] — Griechenland (Neue Geogr. u. Statistik), Königreich im südöstlichen Europa; erstreckt sich einschließlich der dazu gehörigen Inseln von 36° 10 bis 39°34 nördl. Br. u. von 38°20 bis 44°8 östl. Länge (von Ferro) u. ohne die Inseln von 36°22 bis… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bulgarien — Bulgarien, seit dem Berliner Vertrag 1878 selbständiges, aber tributpflichtiges konstitutionelles Fürstentum in der europäischen Türkei unter der Oberhoheit des Sultans, erblich im Hause des von der bulgarischen Nationalversammlung erwählten und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eisen- und Stahlindustrieller, Verein deutscher — Eisen und Stahlindustrieller, Verein deutscher, hat den Zweck, die gemeinsamen Interessen der deutschen Eisen und Stahlindustriellen in den sie berührenden volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Angelegenheiten wirksam zu vertreten, und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Frankreich — (lat. Franco Gallia, franz. la France; hierzu die Übersichtskarte »Frankreich« und Karte »Frankreich, nordöstlicher Teil«), Republik, eins der Hauptländer Europas, erstreckt sich zwischen 42°20 bis 51°5 nördl. Br. und 4°48 westl. bis 7°39 östl. L …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Freihafen — heißt ein Hafen (ganze Stadt mit Umgebung oder auch nur der Hafen nebst einem kleinern bewachten Gebiet: Freigebiet), der außerhalb der Zollgrenze liegt, nicht unter Zollkontrolle steht, und zu dem alle Flaggen freien Zutritt haben, ohne Zölle… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Griechenland [2] — Griechenland (Neu Griechenland, amtlich Hellas genannt, hierzu die Karte »Griechenland«), Königreich im SO. Europas, wurde 1832 gegründet, 1863 um die Ionischen Inseln (s. d.), 1880 um Thessalien und ein Stück von Epirus vergrößert und durch die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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