Sühneversuch
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Sühneversuch — Süh|ne|ver|such, der (Rechtsspr.): förmlicher Versuch des Gerichts o. Ä. zur gütlichen Beilegung eines Prozesses. * * * Sühneversuch, Güteversuch, der Versuch der gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits. Im Zivilprozess soll das Gericht in… … Universal-Lexikon
Sühneversuch — Sühne: Das nur im Dt. und Niederl. altbezeugte Substantiv mhd. süene, suone »Versöhnung, Schlichtung, Friede«, ahd. suona »Urteil, Gericht, Versöhnung«, niederl. zoen »Versöhnung, Buße; Kuss« ist ein altes Wort der Rechtssprache. Im Nhd. Ende des … Das Herkunftswörterbuch
Schiedsmann — Ombud (fachsprachlich); Schlichter; Mediator; Vermittler * * * Schieds|mann 〈m. 2u; Pl. a.: leu|te〉 Inhaber eines öffentl. Ehrenamts, dem die gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten obliegt; Sy Friedensrichter (2) * * * Schieds|mann, der… … Universal-Lexikon
Sühneverfahren — Das Sühneverfahren ist nach deutschem Strafprozessrecht ein vorgerichtiches Verfahren, das bei bestimmten Straftaten durchgeführt werden muss, bevor durch den Verletzten sog. Privatklage vor den Strafrichter erhoben werden kann. Dabei schreibt §… … Deutsch Wikipedia
Sühne — Sühne, die Aussöhnung streitender Parteien; die gütliche Beilegung eines Rechtsstreites durch Vergleich. Über eine Ehescheidungsklage darf erst verhandelt werden, wenn ein Sühneversuch stattgefunden hat, auch vor Erhebung einer Beleidigungsklage… … Kleines Konversations-Lexikon
Fritz Hartung (Jurist) — Fritz Hartung (* 4. April 1884 in Homberg, Bez. Kassel; † 14. Mai 1973 in Göttingen) war ein Reichsgerichtsrat und nach 1945 bekannter Strafrechts und Strafprozessrechtskommentator in der Bundesrepublik. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 1.1… … Deutsch Wikipedia
Friedensrichter — Ombudsperson; Schiedsperson * * * Frie|dens|rich|ter 〈m. 3〉 1. ehrenamtl. Richter beim Friedensgericht 2. = Schiedsmann * * * Frie|dens|rich|ter, der [LÜ von engl. Justice of the Peace]: 1. (bes. in den USA u. Großbritannien) Einzelrichter für… … Universal-Lexikon
Königreich Württemberg — Wappen Flagge … Deutsch Wikipedia
Privatklage — Die Privatklage ist ein weitgehend überkommenes Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist in den §§ 374–394 StPO geregelt. Im übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts… … Deutsch Wikipedia
Privatklageverfahren — Die Privatklage ist ein weitgehend überkommenes Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist in den §§ 374–394 StPO geregelt. Im übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts… … Deutsch Wikipedia