Bargebot

Bargebot

Bargebot, bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken der vom Ersteher im Verteilungstermin bar zu berichtigende Geldbetrag. Dies ist der Teil des geringsten Gebotes (s. Geringstes Gebot), der zur Deckung der Kosten des Verfahrens und der ersten drei Klassen der aus dem Grundstück zu befriedigenden Ansprüche bestimmt ist, desgleichen der das geringste Gebot übersteigende Betrag des Meistgebots. Vgl. Reichsgesetz über die Zwangsversteigerung u. Zwangsverwaltung, § 49, 60, 68, 107 ff., und Art. »Zwangsversteigerung«.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Bargebot — Bargebot,   Gebot …   Universal-Lexikon

  • Bargebot — bei der ⇡ Zwangsversteigerung Begriff für: (1) Den Teil des ⇡ geringsten Gebotes, der zur Deckung der Gerichtskosten des Zwangsversteigerungsverfahrens und anderer in §§ 10 und 12 ZVG näher bezeichneter Ansprüche bestimmt ist (Mindestbargebot);… …   Lexikon der Economics

  • Mindestbargebot — ⇡ Bargebot …   Lexikon der Economics

  • Subhastation — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Zwangsversteigerung (Subhastation) ist ein Vollstreckungsverfahren, das im Gesetz über die Zwangsversteigerung und… …   Deutsch Wikipedia

  • Zwangsversteigerung — Die Zwangsversteigerung (Subhastation) ist ein Vollstreckungsverfahren, das im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt ist (vgl. Verweis in § 869 Zivilprozessordnung). Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Geringstes Gebot — Das geringste Gebot bezeichnet bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks die Höhe des Gebots, die mindestens erreicht werden muss, damit das Gebot durch das Vollstreckungsgericht zugelassen wird. Ein darunter liegendes Gebot wird als… …   Deutsch Wikipedia

  • Gebot — Befehl; Kommando; Angebot; Vorschlag; Anbot (österr.); Bieten; Präsentation (fachsprachlich); Offerte; Dekret; Kodex; Verordnung; …   Universal-Lexikon

  • geringstes Gebot — Begriff im ⇡ Zwangsversteigerungsverfahren. Um bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken die Verschleuderung zu vermeiden und die dem Recht des betreibenden Gläubigers vorgehenden Rechte zu sichern (Deckungsgrundsatz und ⇡ Übernahmegrundsatz) …   Lexikon der Economics

  • Gebot — 1. Gesetzliche Pflicht, in einer bestimmten Weise zu handeln, oder auch: Verbindliche Aufforderung einer Behörde an eine für einen bestimmten Zustand verantwortliche Person. Die Erfüllung eines G. kann erzwungen werden. Bes. häufig sind… …   Lexikon der Economics

  • Mehrangebot — bei Abgabe von ⇡ Geboten im ⇡ Zwangsversteigerungsverfahren die Differenz zwischen Mindestgebot (⇡ Bargebot) und ⇡ Meistgebot …   Lexikon der Economics

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