Riemenaufleger
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Riemenaufleger — sollen das Aufbringen von Treibriemen auf die Scheiben der Transmission erleichtern und ungefährlich machen. An Stelle einer einfachen, aber schwer zu handhabenden Stange benutzt man verschiedene Ausgestaltungen. Wenn die Stange (Fig. 1) am… … Lexikon der gesamten Technik
Riemenscheibe — (Riemscheibe), ein auf dem Umfang zylindrisch oder schwach gewölbt abgedrehtes Rad aus Eisen oder Holz zur Übertragung der Drehbewegung beim Riementrieb (s.d.). Zum Auflegen des Riemens auf die laufende R. dient der Riemenaufleger [Abb. 1511; s… … Kleines Konversations-Lexikon
Aufleger — Aufleger, s. Riemenaufleger … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Riementrieb — (Riemenräderwerk), Verbindung von Rädern (Scheiben, Riemenscheiben) durch einen umgelegten, endlosen Riemen (Treibriemen) derart, daß eine Bewegungs und Kraftübertragung zwischen diesen und den zugehörigen Wellen (Achsen) möglich ist. Der R.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sicherheitsvorrichtungen — (hierzu Tafel »Sicherheitsvorrichtungen« mit Text) zur Verhütung von Unglücksfällen werden zum großen Teil auf Grund gesetzlicher Vorschriften (z. B. Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884, Reichsgewerbegesetz vom 1. Juni 1891), nach den… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Aufleger — Aufleger, für Riemen, s. Riemenaufleger … Lexikon der gesamten Technik
Riemen [1] — Riemen zur Kraftübertragung sind teils Lederriemen, teils Textil oder Kunstriemen (Haar , Balata , Gummi und Baumwollriemen) oder auch Stahlbänder. Lederriemen (s.d.) kommen in Breiten von 20600 mm, aber auch bis 1200 mm zur Anwendung in… … Lexikon der gesamten Technik
Riemenausrücker — dienen zur seitlichen Verschiebung des Riemens auf der Fell und Losscheibe oder sie bringen den Riemen ohne Verschiebung mittels Reibkupplung in und außer Gang. Ein Riemen läßt sich nur, wenn er läuft, durch seitlichen Druck nahe vor der… … Lexikon der gesamten Technik
Riemenweichen — Riemenweichen, s. Riemenaufleger … Lexikon der gesamten Technik
Unfallverhütung [1] — Unfallverhütung. Durch § 120a der im Deutschen Reich geltenden Gewerbeordnung vorn 1. Juni 1891 sind die Gewerbeunternehmer verpflichtet, durch Betriebsmaßnahmen die Arbeiter gegen die in der Natur des Betriebes oder der Betriebsstätte liegenden… … Lexikon der gesamten Technik