- Retourrechnung
Retourrechnung, im Wechselrecht die bei einem mangels Zahlung zurückgehenden Wechsel aufgestellte Berechnung der Regreßsumme (s. Wechsel).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Retourrechnung, im Wechselrecht die bei einem mangels Zahlung zurückgehenden Wechsel aufgestellte Berechnung der Regreßsumme (s. Wechsel).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Retourrechnung — Retourrechnung, im Wechselrecht die Berechnung der Regreßsumme (s. Regress) bei einem wegen Nichtzahlung zurückkehrenden Wechsel, oft erhoben durch einen Retourwechsel (s. Wechsel) … Kleines Konversations-Lexikon
Wechsel [2] — Wechsel (fr. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Littera di cambio), ein in gesetzmäßiger Form ausgestelltes schriftliches Versprechen, durch welches der Aussteller sich nach dem geltenden Wechselrechte verpflichtet an eine darin… … Pierer's Universal-Lexikon
Retour — (fr.), 1) Rückkehr, Rückreise; 2) zurück. Daher Retourfracht, Rückfracht. Retourhandel, wenn ein Kaufmann für empfangene Waaren statt der Zahlung andere Waaren (Retourwaaren) sendet. Retourrechnung, die Rechnung über die bei Nichtannahme od.… … Pierer's Universal-Lexikon
Rückrechnung — Rückrechnung, im Wechselverkehr soviel wie Retourrechnung (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rückrechnung — Rückrechnung, Retourrechnung, Ricambiorechnung, die Rechnung, die im Wechselregreß der Regreßnehmer über den Betrag seiner Regreßforderung aufstellt … Kleines Konversations-Lexikon