Resignatarĭus
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Resignatarius — Resignatarius, nach Canonischem Recht der, welcher eine Pfründe od. ein Amt durch den zu seinen Gunsten geschehenen Rücktritt u. Verzicht des bisherigen Besitzers erhält u. in dessen Rechte eintritt. Diese Verzichtleistung (Resignatio) zu Gunsten … Pierer's Universal-Lexikon