Requisitionsrecht

Requisitionsrecht

Requisitionsrecht, die Befugnis der Bundesfürsten und Senate der Freien Städte, zu polizeilichen Zwecken nicht bloß die eignen Truppen zu verwenden, sondern auch alle andern Truppenteile des Reichsheeres, die innerhalb ihres Staatsgebietes sich befinden, in Anspruch zu nehmen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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