Reichsstände

Reichsstände

Reichsstände, im ehemaligen Deutschen Reich die unmittelbaren Glieder des Reiches, die auf dem Reichstage Sitz und Stimme hatten. Der Erwerb des Reichsstandschaftsrechts erfolgte durch kaiserliche Verleihung in Verbindung mit der Erhebung in den Fürsten- und Grafenstand; für die Ausübung der Reichsstandschaft war seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. erforderlich: Qualifizierung mit fürstenmäßigen oder gräflichen Reichsgütern, Einlassung zu einer standeswürdigen Steuer in einem gewissen Kreis und Vernehmung des betreffenden Kollegiums; das Recht des Kaisers zur Verleihung der persönlichen Befähigung zur Reichsstandschaft blieb hierdurch unberührt. Man unterschied geistliche R. (die geistlichen Kurfürsten, die Erzbischöfe und Bischöfe, Prälaten, Äbte, Äbtissinnen, der Hoch- und Deutschmeister und der Johannitermeister) und weltliche R. (die weltlichen Kurfürsten, Herzoge, Fürsten, Landgrafen, Markgrafen, Burggrafen, Grafen und Reichsstädte), nach dem Westfälischen Frieden auch protestantische und katholische. Vgl. Reichstag.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Reichsstände — Reichsstände, im frühern Deutschen Reiche die unmittelbaren (geistlichen und weltlichen) Glieder des Reichs, die auf den Reichstagen Sitz und Stimme hatten. Zur Erlangung der Reichsstandschaft war der Besitz einer reichsunmittelbaren Herrschaft… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reichsstände — Reichsstände, die Mitglieder des deutschen Reichs, die auf den Reichstagen Sitz und Stimme hatten; dazu befähigte der Besitz einer reichsunmittelbaren Herrschaft, die Einwilligung des Kaisers und Reichs, die Uebernahme eines Reichsanschlags …   Herders Conversations-Lexikon

  • Reichsstände — Symbolische Darstellung der Reichsstände auf einem Kupferstich von 1606 Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen. Zusammensetzung Dies… …   Deutsch Wikipedia

  • Reichsstände — Reichs|stän|de 〈Pl.; im Dt. Reich bis 1806〉 die reichsunmittelbaren Mitglieder des Reiches, die im Reichstag Sitz u. Stimme hatten ● geistliche Reichsstände die geistlichen Kurfürsten, Erzbischöfe u. Bischöfe, Prälaten, Äbte; Äbtissinnen, der… …   Universal-Lexikon

  • Reichsstände des Königreichs Westphalen — Die Reichsstände des Königreichs Westphalen waren eine frühe Form eines Parlamentes im Königreich Westphalen zwischen 1807 und 1813. Die Einrichtung war die erste auf einer Verfassung beruhende Volksvertretung in Deutschland. Es tagte lediglich… …   Deutsch Wikipedia

  • Reichsstände — Reichs|stän|de Plural (Geschichte die reichsunmittelbaren Fürsten, Städte u. a. des Dt. Reiches) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Имперские чины — (Reichsstände) в прежней Герм. империи непосредственные члены ее, имевшие голос в И. сейме (см.), делились на духовные (духовные курфюрсты, архиепископы и епископы, И. прелаты, аббаты и аббатисы, владения орденов иоаннитского и немецкого) и… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • H.R.R. — Kaiser und Reich in …   Deutsch Wikipedia

  • HRR — Kaiser und Reich in …   Deutsch Wikipedia

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