Reichskammergüter

Reichskammergüter

Reichskammergüter, der dem vormaligen Deutschen Reich zugehörige Vermögenskomplex, in Domänen, Waldungen, Zinsen von Reichsbauern, Einkünften von den Reichsstädten etc. bestehend, zum Unterhalt des kaiserlichen Hofes und für Bedürfnisse des Reiches bestimmt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Reichskammergüter — Reichskammergüter, Domänen, welche dem Deutschen Reich als solchem gehörten u. aus denen die Einkünfte zum Unterhalt des kaiserlichen Hofes u.a. Bedürfnissen des Reichs verwendet wurden; über sie s. Domänen S. 231 s …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Reichsstädte — Reichsstädte, im sonstigen Deutschen Reiche die Städte, welche Sitz u. Stimme auf dem Reichstage, nebst selbständiger Verfassung hatten u. unmittelbar unter Kaiser u. Reich standen. Die deutschen Städte waren theils von den Römern erbaut, theils… …   Pierer's Universal-Lexikon

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