- Reichskammergüter
Reichskammergüter, der dem vormaligen Deutschen Reich zugehörige Vermögenskomplex, in Domänen, Waldungen, Zinsen von Reichsbauern, Einkünften von den Reichsstädten etc. bestehend, zum Unterhalt des kaiserlichen Hofes und für Bedürfnisse des Reiches bestimmt.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.