- Reichsdefensionālverfassung
Reichsdefensionālverfassung heißt die durch Reichsgesetz 1681 herbeigeführte Organisation des Reichsheeres. Dieses setzte sich nunmehr aus taktischen Einheiten zusammen, die für jeden Reichskreis aus den von den Kreisständen zu stellenden Kontingenten gebildet wurden. Vgl. Kreisverfassung, S. 632.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.