- Registerpflicht
Registerpflicht, die Pflicht, eine Anmeldung, Zeichnung der Unterschrift oder Einreichung von Schriftstücken zu einem von dem Registergericht (Amtsgericht, s. d.) geführten öffentlichen Buch zu bewirken. Vgl. Schiffsregister, Vereinsregister, Handelsregister.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.