Referendār

Referendār

Referendār (lat., auch Referendär, »Berichterstatter«), vortragender Beamter, besonders Titel der im Vorbereitungsdienst bei den höhern Justiz- und Verwaltungskollegien beschäftigten ungeprüften Juristen. In Preußen und Sachsen heißen Referendare die Juristen, nachdem sie das Abgangsexamen von der Universität bestanden haben; in Süddeutschland werden sie Rechtspraktikanten genannt. Der R. hat weder Stimmrecht noch Anspruch auf Bezahlung, seine Beschäftigung soll ihn in erster Linie einführen in die praktische Rechtswissenschaft und ihm das Wissen verschaffen, das er zur Ablegung der Richterprüfung nötig hat. Vielfach aber wird der R. von den Behörden der einzelnen Bundesstaaten zu rein formalen Arbeiten (Sitzungsdienst) in einer dem Zweck seines Aufenthalts bei Gericht nicht gerecht werdenden Art und Weise herangezogen. Wo er dem Staat einen Gerichtsschreiber erspart, verdient er auch Bezahlung. Besser und richtiger ist es aber, den R. während seiner Vorbereitungspraxis nicht überwiegend mit Arbeiten zu beschäftigen, zu denen kein neunjähriges Gymnasialstudium und drei- bis vierjähriges Universitätsstudium notwendig ist. Die Folge dieser ungeeigneten Beschäftigung ist eine ungenügende Ausbildung, mangelnde Berufsfreude und damit ein ungenügendes Examen. Vgl. Daubenspeck, Der juristische Vorbereitungsdienst in Preußen (Berl. 1900). Die Referendare im Verwaltungsdienst heißen Regierungsreferendare. In manchen Ländern werden die Sekretäre (Ministerialräte) der höchsten Staatsbehörde Geheime Referendare genannt. In den päpstlichen Kanzleien ist R. ein Beamter, der die Bittschriften mit seinem Gutachten vorträgt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • referendar — REFERENDÁR, referendari, s.m. 1. Demnitar la curtea franceză însărcinat cu prezentarea şi urmărirea cererilor referitoare la titlurile de nobleţe, la dispensele de vârstă etc. ♦ Mare referendar = membru al senatului în Imperiul Francez, care… …   Dicționar Român

  • Referendar — Referendār (neulat.), Berichterstatter; in Preußen, Sachsen etc. der Jurist und Regierungsbeamte nach der ersten Staatsprüfung; in Süddeutschland Rechtspraktikanten genannt, dagegen Referendär s.v.w. Gerichtsassessor. Referendariāt, Amt eines R …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Referendar — (v. lat.), 1) (Apocrisiarius, Archicapellanus), zur Zeit der fränkischen Könige der Vorsteher der königlichen Kanzlei; 2) in mehren neueren Staaten Titel der bei den höhern Behörden (wie den Appellationsgerichten u. Regierungen) einstweilen ohne… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • referendar — v. tr. 1. Submeter a um referendo. 2. Assinar, como responsável. 3.  [Política] Assinar o ministro, depois do chefe do Estado, um decreto ou carta de lei para que possa ter execução. 4. Confirmar ou aceitar algo que já foi aprovado ou assinado… …   Dicionário da Língua Portuguesa

  • Referendar — Praktikant; Hospitant; Volontär; Trainee * * * Re|fe|ren|dar [referɛn da:ɐ̯], der; s, e, Re|fe|ren|da|rin [referɛn da:rɪn], die; , nen: Anwärter, Anwärterin auf die höhere Beamtenlaufbahn nach der ersten Staatsprüfung: er ist Referendar in Köln;… …   Universal-Lexikon

  • Referendar — Das Referendariat ist ein Vorbereitungsdienst (eine Ausbildungszeit) für Beamtenlaufbahnen der Laufbahngruppe des höheren Dienstes beim Staat (Gebietskörperschaften, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder sonstigen Trägern… …   Deutsch Wikipedia

  • Referendar — Re|fe|ren|dar 〈m.; Gen.: s, Pl.: e〉 Anwärter auf die höhere Beamtenlaufbahn im Vorbereitungsdienst nach der (ersten) Staatsprüfung; GerichtsReferendar; StudienReferendar [Etym.: <mlat. referendarius »einer, der Bericht zu erstatten hat«; zu… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Referendar — der Referendar, e (Aufbaustufe) im Vorbereitungsdienst stehender Anwärter auf die höhere Beamtenlaufbahn, der das erste Staatsexamen abgelegt hat Beispiel: Er ist als Referendar beim Landgericht Dortmund tätig …   Extremes Deutsch

  • Referendar — referieren »Bericht erstatten, vortragen«: Das aus der Kanzleisprache stammende Verb wurde im 16. Jh. – wahrscheinlich über gleichbed. frz. référer – aus lat. re ferre »zurücktragen; überbringen; mitteilen, berichten« entlehnt. Dies ist eine… …   Das Herkunftswörterbuch

  • referendár — ja m (á) v nekaterih deželah pripravnik za pravniški poklic: sodni referendar …   Slovar slovenskega knjižnega jezika

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