Refaktie — (holländ.; frz. réfaction, engl. abatement, lat. refectio; „Wiederherstellung“) ist ein Ausdruck aus der Kaufmannssprache für: einen Abzug vom Nettogewicht und vom Kaufpreis. Der Abzug erfolgt für schadhafte oder unbrauchbare Teile der Ware (etwa … Deutsch Wikipedia
Refaktie — Refaktĭe (holländ.; frz. réfaction), Abzug wegen schadhafter Ware; im Eisenbahnfrachtwesen Vergütung an einen einzelnen Befrachter am Schlusse des Jahres für starke Benutzung einer Bahn … Kleines Konversations-Lexikon
Refaktie — Refaktie, im engeren Sinne ein geheimes Zugeständnis, durch das einem oder mehreren Absendern Preisermäßigung gegenüber den Tarifen zugestanden wird. Über das Verbot geheimer R. s. Frachtermäßigungen. Im weiteren Sinne ist R. gleichbedeutend mit… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Refaktie — Re|fạk|tie 〈[ tsjə] f. 19〉 Preisabzug, Preisnachlass wegen beschädigter od. fehlerhafter Waren [ndrl., eigtl. „Wiederherstellung (des angemessenen Preises)“; <lat. re... „wieder“ + facere „machen“] * * * Re|fạk|tie, die; , n [niederl.… … Universal-Lexikon
Refaktie — Vægtfradrag for beskadigelse af varer … Danske encyklopædi
Refaktie — Re|fạk|tie 〈 [ tsjə] f.; Gen.: , Pl.: n〉 Nachlass des Preises bei beschädigter od. fehlerhafter Ware [Etym.: ndrl., eigtl. »Wiederherstellung (des angemessenen Preises)« <lat. re… »wieder« + facere »machen«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Refaktie — Preis oder Gewichtsabzug für schadhafte oder unbrauchbare Teile einer gelieferten Warensendung (z.B. ⇡ Fusti) … Lexikon der Economics
Refaktie — Re|fak|tie [...i̯ə] die; , n <aus gleichbed. niederl. refactie, dies aus lat. refectio »Wiederherstellung« zu reficere, vgl. ↑Refait> Gewichts od. Preisabzug wegen beschädigter od. fehlerhafter Waren, Nachlass, Rückvergütung … Das große Fremdwörterbuch
Refaktie — Re|fạk|tie, die; , n <niederländisch> (Kaufmannssprache Gewichts oder Preisabzug wegen beschädigter oder fehlerhafter Ware) … Die deutsche Rechtschreibung
Gütertarife — (goods tariffs; tarifs pour les marchandises; tariffe). Inhalt: I. Begriff: (Tarif. Frachtsatz = Streckensatz und Abfertigungsgebühr). – II. Bildung der Tarife: A. Die Arbeitsleistung der Eisenbahnen; B. Die Selbstkosten der Eisenbahnen; C. Der… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens