- Reassumtion
Reassumtion (lat.), s. Aufnahme des Verfahrens; vgl. Aussetzung und Unterbrechung des Verfahrens.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Reassumtion (lat.), s. Aufnahme des Verfahrens; vgl. Aussetzung und Unterbrechung des Verfahrens.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Reassumtion — (v. lat.), 1) Wiederaufnahme, Erneuerung; bes. 2) die Erklärung über Fortsetzung eines Processes von Seiten des Nachfolgers einer Partei. Die R. kommt vor, wenn eine Partei vor vollendetem Processe stirbt u. Erben hinterläßt, od. wenn das… … Pierer's Universal-Lexikon
Reassumtion — Reassumtiōn (neulat.), Wiederaufnahme (z.B. eines Prozesses) … Kleines Konversations-Lexikon
Tod [1] — Tod (Mors), das Ende des individuellen Lebens; der Zustand, wo der Organismus des Individuums durch das Aufhören des normalen Stoffwechsels u. der auf demselben beruhenden Lebensprocesse der ihm inwohnenden, ihn erhaltenden Kräfte u. dadurch… … Pierer's Universal-Lexikon
Aufnahme des Verfahrens — Aufnahme des Verfahrens, in der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 239 ff.) die bei einem durch Unterbrechung (s. d.) oder Aussetzung (s. d.) bewirkten Stillstande des Verfahrens abgegebene Erklärung einer Person, daß sie als Rechtsnachfolger oder… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Reassumiren — Reassumiren, lat. deutsch, wiederaufnehmen, erneuern; Reassumtion, Erklärung des Nachfolgers einer Partei (durch Erbgang od. Erwerb des Streitobjects), den Proceß da fortsetzen zu wollen, wo ihn diese gelassen hat … Herders Conversations-Lexikon