Realgewerbe

Realgewerbe

Realgewerbe, ein Gewerbe, dessen Betrieb Gegenstand eines frei vererblichen und veräußerlichen Rechts (nicht einer persönlichen Konzession) ist. Das Recht kann mit dem Besitz eines Grundstücks verknüpft sein »radiziert sein«; s. Realrecht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Realrecht — Realrecht, ein Recht, das dem jeweiligen Eigentümer eines bestimmten Grundstücks zusteht, z. B. das Recht auf den Betrieb eines bestimmten Gewerbes. S. auch Realgewerbe …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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