- Realfolĭum
Realfolĭum, Bezeichnung für das Blatt im Grundbuch, auf dem die Grundstücke verzeichnet sind. Gewöhnlich erhält jedes Grundstück ein besonderes Grundbuchblatt, Realfolium.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Realfolĭum, Bezeichnung für das Blatt im Grundbuch, auf dem die Grundstücke verzeichnet sind. Gewöhnlich erhält jedes Grundstück ein besonderes Grundbuchblatt, Realfolium.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Realfolium — Bezeichnung für das besondere Grundbuchblatt eines jeden Grundstücks im ⇡ Grundbuch. Gegensatz: ⇡ Personalfolium … Lexikon der Economics
Realfolium — Re|al|fo|li|um das; s, ...lien [...i̯ən]: Grundbuchblatt, das für jedes Grundstück angelegt wird (Rechtsw.); Ggs. Personalfolium … Das große Fremdwörterbuch
Grund und Boden — Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsbegriff 1.1 Deutschland 1.2 Schweiz 1.3 Österreich 2 Wert … Deutsch Wikipedia
Grundeigentum — Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsbegriff 1.1 Deutschland 1.2 Schweiz 1.3 Österreich 2 Wert … Deutsch Wikipedia
Grundstück — Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsbegriff 1.1 Deutschland 1.2 Schweiz 1.3 Österreich … Deutsch Wikipedia
Grundstücksgrenze — Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsbegriff 1.1 Deutschland 1.2 Schweiz 1.3 Österreich 2 Wert … Deutsch Wikipedia
Privatgrundstück — Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsbegriff 1.1 Deutschland 1.2 Schweiz 1.3 Österreich 2 Wert … Deutsch Wikipedia
Grundbuch — Grụnd|buch 〈n. 12u〉 amtl. Verzeichnis über alle Grundstücke, ihre Eigentümer u. Belastungen ● ins Grundbuch eintragen (lassen) * * * Grụnd|buch, das [mhd. gruntbuoch] (Amts , Rechtsspr.): von dem zuständigen Amt geführtes öffentliches… … Universal-Lexikon
Personalfolium — Per|so|nal|fo|li|um das; , ...lien [...i̯ən] <zu ↑personal> Grundbuchblatt, das sämtliche Grundstücke eines Eigentümers erfasst (Rechtsw.); Ggs. ↑Realfolium … Das große Fremdwörterbuch