Realakte

Realakte

Realakte nennt man in Österreich Augenschein, Sachverständigenbefund, Inventur, Schätzung, Feilbietung, Einführung eines Verwalters etc. Ihre Vornahme liegt fast ausschließlich den Bezirksgerichten ob.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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