- Prozeßleitende Verfügungen
Prozeßleitende Verfügungen heißen diejenigen Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Prozeßleitung (s. d.) beziehen. Vgl. Beschlüsse.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Prozeßleitende Verfügungen heißen diejenigen Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Prozeßleitung (s. d.) beziehen. Vgl. Beschlüsse.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Zivilprozeßordnung — ist die gebräuchlichste Bezeichnung für ein Gesetzbuch, das die Regelung des Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten enthält (s. Zivilprozeß). Die deutsche Z., deren Einführung auf diesem Gebiet im Deutschen Reiche die Rechtseinheit… … Meyers Großes Konversations-Lexikon