Prozeßleitende Verfügungen

Prozeßleitende Verfügungen

Prozeßleitende Verfügungen heißen diejenigen Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Prozeßleitung (s. d.) beziehen. Vgl. Beschlüsse.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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