Präjudikāt
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Präjudīz — (lat. praejudicium. Präjudikat, »vorausgegangenes Urteil«), ein früherer Rechtsspruch, eine frühere Verfahrungsweise, auf die man in einem spätern Fall zurückkommt; namentlich sind die Präjudize des Reichsgerichts als Haupterkenntnisquelle des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon