Postortssendungen

Postortssendungen

Postortssendungen, Postsendungen an Einwohner im Orts- und Landbestellbezirk des Aufgabepostortes. Die ermäßigte Taxe für Ortsbriefe (Stadtbriefe; s. Porto) wird auch im Nachbarortsverkehr erhoben. Welche Orte letzterer umfaßt, bestimmt der Reichskanzler auf Grund des Gesetzes vom 20. Dez. 1899 (s. Postrecht). P. genießen Porto- und Gebührenfreiheit nicht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Privatposten — Privatposten, Anstalten, die sich gewerbsmäßig mit Annahme, Beförderung und Bestellung solcher Postsendungen befassen, die nicht dem Postzwang unterliegen. Nach Aufhebung des Postzwangs für Paket , Wert und Geldsendungen im Gebiete des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ortssendungen — Ortssendungen, s. Postortssendungen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stadtbriefe — Stadtbriefe, s. Postortssendungen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stadtpost — Stadtpost, im engern Sinne die Annahme, Beförderung und Bestellung der Postortssendungen (s. d.), im weitern jetzt meist gebräuchlichen Sinne Verkehrseinrichtungen zur Entlastung der Hauptpostanstalt durch Übertragung eines Teils der Geschäfte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Porto — * Diese Sätze werden auch für die in Postorten zu bestellen den Eilbriefsendungen und Eilpakete nach Österreich Ungarn erhoben; im Landbestellbezirk wird unter Umständen eine Ergänzungsgebühr vom Empfänger erhoben. Nach dem übrigen Ausland,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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